TIBU Handlauf und Geländer – Zuschüsse bis zu 4.180 € für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Barrierefreiheit beginnt zu Hause – mit hochwertigen Handläufen und Geländern von TIBU. Unsere Produkte aus Edelstahl, Aluminium und Holzoptik sind nicht nur funktional und ästhetisch ansprechend, sondern auch förderfähig im Rahmen der wohnumfeldverbessernden Maßnahmen der Pflegeversicherung.
Was sind wohnumfeldverbessernde Maßnahmen?
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind bauliche Anpassungen in der Wohnung oder im direkten Wohnumfeld, die dazu dienen, die Selbstständigkeit von pflegebedürftigen Personen zu erhalten oder zu fördern. Der Fokus liegt auf der Schaffung sicherer und zugänglicher Lebensräume – und hier spielen Handläufe für Treppen, Flure oder Eingänge eine entscheidende Rolle.
Dazu zählen unter anderem:
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Einbau von Handläufen an Treppen und Fluren
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Montage zusätzlicher Treppengeländer
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Bauliche Maßnahmen zur Reduzierung von Sturzgefahren
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Anpassungen zur Erhöhung der Sicherheit im Wohnraum
Pro Maßnahme können bis zu 4.180 Euro Zuschuss von der Pflegekasse gewährt werden. In Haushalten mit mehreren Anspruchsberechtigten kann sich der Betrag sogar erhöhen.
Weitere Informationen des Bundesgesundheitsministerium finden Sie hier→
Welche TIBU-Produkte sind förderfähig?
Unsere hochwertigen Handläufe und Geländersysteme erfüllen die Voraussetzungen für die Bezuschussung. Sie können aus einer Vielzahl von Kombinationen Ihren Wunsch-Handlauf konfigurieren. Dabei können Sie bei Material, Oberfläche, Endstücke und Halter auswählen, welches Ihnen am besten gefällt. Wir bieten eine große Auswahl an:
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Edelstahl Handläufe – zeitloses Design, langlebig, rutschfest
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Holz Handläufe – natürlich, hochwertig, vielfältig
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Aluminium Handläufe – modern, robust, pflegeleicht
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Treppengeländer – Edelstahl und Holz
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Systemlösungen mit Gelenkverbindern – flexibel erweiterbar
Unsere Vorteile
Über 170.000 zufriedene Kunden
Über 30.000 Artikel im Angebot
Über 25 Jahre Ihr Partner für Handläufe und Geländer
Über 65.000 Bewertungen auf 7 Plattformen
So beantragen Sie den Zuschuss
Für die Beantragung beachten Sie bitte folgende Schritte:
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Pflegegrad feststellen lassen: Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad (1 bis 5).
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Produkt auswählen: Wählen Sie Ihren Wunsch Handlauf.
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Angebot einholen: Kontaktieren Sie uns und wir erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot. Alternativ reicht auch der Ausdruck des Warenkorbs aus unserem Shop.
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Antrag bei der Pflegekasse stellen: Reichen Sie das Angebot mit dem Antragsformular ein. Wichtig: Das Angebot muss zusammen mit dem Antrag abgegeben werden. Erst nach der Genemigung können Sie bei uns bestellen.
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Genehmigung abwarten: Warten Sie auf die Genehmigung. Erst nach einer schriftlichen Zusage können Sie die Bestellung bei uns auslösen. Sollte die Pflegekasse den Handlauf ablehnen empfehlen wir immer, Einspruch einzulegen.
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Rechnung einreichen & Zuschuss erhalten: Nachdem der Handlauf gekauft und montiert ist, können Sie die Rechnung bei der Plegekasse einreichen. Die Pflegekasse überweist Ihnen den Betrag direkt auf Ihr Konto.
DIN-Normen für Handläufe & Geländer
Handlauf und Geländer müssen nach DIN-Norm montiert werden. Für unsere TIBU Produkte finden Sie Montageanleitungen. Unsere Produkte sind nicht nur forderfähig, sondern erfüllen alle baurechtlichen Anforderungen der DIN-Norm. Somir können Sie TIBU Handläufe und Geländer für die Förderung erwerben und nach der DIN-Norm montieren.
Wichtige Anforderungen der DIN-Norm für Handläufe zusammengefasst:
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ab 3 Stufen Pflicht
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Wandabstand mindestens 5 Zentimeter
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Höhe 80 - 115 Zentimeter
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Durchmesser 3 - 4,5 Zentimeter
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Durchmesser rund oder oval bei öffentlich zugänglichen Treppen
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Ab 1,5 Meter Stufenbreite sind zwei Handläufe Pflicht
Kosten für Ihr Geländer von TIBU
Je nach Oberfläche, Durchmesser, Länge, Halter und Endstück können die Kosten von einem Handlauf variiren. Nutzen Sie die verschiedenen Auswahlmöglichkeiten in den Angeboten, um Ihren Handlauf individuell auszusuchen. Zu jedem Handlauf finden Sie in der Beschreibung eine detailierte Auflistung des Lieferumfangs. Die Preise sind inklusive Lieferkosten. Innerhalb Deutschald ist der Versand kostenlos.
Komplettset inkl. Handlauf, Endstück und Halter
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Handlauf Edelstahl Ø 42,4 mm und gewinkelte Halter ab ca. 37,45 €
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Handlauf Edelstahl Ø 42,4 mm Schwarz pulverbeschichtet und gewinkelte Halter ab ca. 48,49 €
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Handlauf Edelstahl Ø 42,4 mm Weiß pulverbeschichtet und gewinkelte Halter ab ca. 48,49 €
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Handlauf Edelstahl quadratisch 40x40mm und gewinkelte Halter ab ca. 54,24 €
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Handlauf Aluminium Edestahl Optik mit gewinkelte Halter ab ca. 35,81 €
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Handlauf Buche Holz Ø 42 mm und gewinkelte Halter ab ca. 30,06 €
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Handlauf Eiche Holz Ø 42 mm und gewinkelte Halter ab ca. 33,98 €
Für die Berechnung der Kosten wurde ein Edelstahlhandlauf mit folgenden Eigenschaften ausgewählt: Handlauf mit Endstück und 2x Edelstahl Handlaufhalter inkl. Montagezubehör.
Unsere Produkte
Warum TIBU die richtige Wahl ist
Mit TIBU entscheiden Sie sich nicht nur für hochwertige Handläufe aus Edelstahl, Holz oder Aluminium, sondern auch für eine schnelle und unkomplizierte Montage. Unsere Produkte werden als durchdachte Montagesets im Bausatz geliefert – ideal für private Haushalte, egal ob handwerklich begabt oder nicht und sogar Pflegeeinrichtungen. Wir von TIBU unterstützen Sie beim Kauf Ihres neuen Geländers. Neben der professionellen Beratung erhalten Sie qualitativ hochwertige Produkte zu unschlagbaren Preisen sowie einer sicheren Lieferung. Wer ein Geländer kaufen möchte, ist bei TIBU genau richtig.
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Große Auswahl an Handläufe & Geländer - Über 30.000 Produkte
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Top Preis-Leistungs-Verhältnis
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Hochwertige Materialien - Edelstahl, Holz und Aluminium
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Ungeteilte Standardgrößen - von 30 cm bis 6 m (aus einem Stück)
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Maßanfertigungen - für individuelle Bedürfnisse
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Beratung & Unterstützung
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Einfache Selbstmontage durch unser TIBU Bausatz System
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Qualität aus Meisterhand - Made in Germany
TIBU produziert selbst. Ihre Bestellungen werden bei uns im Spreewald südlich Berlins von Top ausgebildeten Fachkräften individuell gefertigt. Verwendet werden Materialien möglichst aus der Region bzw. Deutschland, um hier Arbeitsplätze zu sichern und ökologisch nachhaltig zu sein.
Haufig gestellte Fragen
Den Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen darf jede pflegebedürftige Person mit einem anerkannten Pflegegrad (1 bis 5) stellen. Alternativ können auch Angehörige, gesetzliche Betreuer oder Bevollmächtigte im Namen der pflegebedürftigen Person den Antrag bei der Pflegekasse einreichen.
Nein. Die Voraussetzung für die Förderung wohnumfeldverbessernder Maßnahmen ist ein anerkannter Pflegegrad. Ohne Pflegegrad gibt es keinen Anspruch auf die Bezuschussung durch die Pflegeversicherung. In solchen Fällen kann ggf. ein Antrag bei anderen Institutionen wie z. B. der KfW, einem Sozialhilfeträger oder einer Krankenkasse geprüft werden.
Die Pflegekasse ist verpflichtet, innerhalb von 3 Wochen nach Eingang des vollständigen Antrags zu entscheiden. Wird ein Gutachten des Medizinischen Dienstes benötigt, kann sich die Frist auf 5 Wochen verlängern. Erfolgt in dieser Zeit keine Rückmeldung, gilt der Antrag als genehmigt (§ 13 Abs. 3a SGB V).
Ein Handlauf ist baulich erforderlich, wenn:
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die Treppe mehr als drei Stufen hat
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die Sicherheit älterer oder pflegebedürftiger Personen gefährdet ist
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eine erhöhte Sturzgefahr besteht (z. B. bei eingeschränkter Mobilität)
Die Anbringung kann Teil einer Maßnahme zur Verbesserung des Wohnumfeldes sein und wird von der Pflegekasse bezuschusst, wenn sie der Sicherheit oder Selbstständigkeit dient.
Den Zuschuss gibt es pro pflegebedürftiger Person und Maßnahme bis zu 4.000 €. Leben mehrere anspruchsberechtigte Personen im Haushalt (z. B. zwei Ehepartner mit Pflegegrad), kann der Zuschuss bis zu 16.000 € betragen. Bei jeder neuen Maßnahme, die begründet und notwendig ist, kann ein erneuter Antrag gestellt werden.
Laut DIN 18040-2 (Barrierefreies Bauen) und DIN 18065 (für Treppen) muss ein Handlauf:
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mindestens 50 mm Abstand zur Wand haben
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damit er vollständig umgreifbar ist und die Finger nicht eingeklemmt werden
Diese Vorgaben gelten insbesondere bei öffentlichen Gebäuden, sind aber auch empfehlenswert im privaten Bereich, vor allem für Senior*innen.
Nach DIN 18065 gilt für Treppen in Wohngebäuden:
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Handlaufhöhe: 80–115 cm über der Stufenvorderkante
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Empfohlen für private Wohnräume: ca. 90 cm
Für seniorengerechtes Wohnen empfiehlt sich eine Handlaufhöhe von 85–95 cm. Diese Höhe ermöglicht eine ergonomisch günstige Nutzung und unterstützt den sicheren Halt beim Treppensteigen oder Gehen im Flur.
Nach DIN 18040-2:
- In barrierefreien Wohnungen und Pflegeheimen müssen Handläufe beidseitig angebracht werden.
- Im privaten Wohnbereich ist ein einseitiger Handlauf nicht vorgeschrieben, aber empfohlen, vor allem wenn Personen mit Gleichgewichts- oder Mobilitätsproblemen im Haushalt leben.
Kein Problem! Schicken Sie uns dazu eine Mail (info@tibu-shop.de) mit dem Aufmaß und den gewünschten Geländerarten. Sofern Sie Hilfe beim Aufmaß benötigen können Sie unseren Kundenservice unter der Rufnummer 035453 - 677172 erreichen.
Kontaktieren Sie uns
Sie haben Fragen zu unseren Handläufen, zur Förderung durch die Pflegekasse oder benötigen ein individuelles Angebot für Ihre wohnumfeldverbessernde Maßnahme? Unser erfahrenes Team steht Ihnen mit Fachwissen, Herz und Engagement zur Seite.
Ob telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular – wir freuen uns, von Ihnen zu hören und unterstützen Sie Schritt für Schritt auf dem Weg zu mehr Sicherheit in Ihrem Zuhause.
Telefon: 035453 / 677-172
E-Mail: info@tibu-shop.de
oder über unser Kontaktformular→
Jetzt unverbindlich anfragen – gemeinsam finden wir die passende Lösung für Ihre Wohnraumanpassung mit TIBU.
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